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Schlichtungsverfahren

Die Schweizerische Zivilprozessordnung schreibt für alle Kantone zwingend ein Schlichtungsverfahren vor. Es ist den Kantonen überlassen, wie sie die Schlichtungsbehörde organisieren.

Kanton Zürich:

Im Kanton Zürich ist die Schlichtungsbehörde in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten den Bezirksgerichten angegliedert. Vorsitzender ist ein juristischer Sekretär. Die Schlichtungsbehörde ist nicht paritätisch besetzt.

Detaillierte Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter
» schlichtungsverfahren.ch

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