Schlichtungsverfahren
Die Schweizerische Zivilprozessordnung schreibt für alle Kantone zwingend ein Schlichtungsverfahren vor. Es ist den Kantonen überlassen, wie sie die Schlichtungsbehörde organisieren.
Kanton Zürich:
Im Kanton Zürich ist die Schlichtungsbehörde in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten den Bezirksgerichten angegliedert. Vorsitzender ist ein juristischer Sekretär. Die Schlichtungsbehörde ist nicht paritätisch besetzt.
Detaillierte Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie unter
» schlichtungsverfahren.ch







