Prozessvertretung

Viele Kantone schränken das Recht der Parteien, sich durch Anwälte vertreten zu lassen, ein.

Solche Beschränkungen können Parteirechte verletzen, nämlich:

  • den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör und
  • das Prinzip der gleichlangen Spiesse.


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