Prozessvertretung
Viele Kantone schränken das Recht der Parteien, sich durch Anwälte vertreten zu lassen, ein.
Solche Beschränkungen können Parteirechte verletzen, nämlich:
- den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör und
- das Prinzip der gleichlangen Spiesse.
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